Diese Bedingungen regeln das Verfahren für Garantie, Rückgabe, Umtausch, Bearbeitung von Reklamationen und Prüfung von Waren, die im Online-Shop Hidplanet.lv gekauft wurden.
Als Garantienachweis gilt die elektronisch ausgestellte Rechnung mit den Zahlungsangaben für die Ware. In der Rechnung wird das Verkaufs- oder Empfangsdatum der Ware angegeben, ab dem die Garantiefrist beginnt, sofern nichts anderes gesondert angegeben ist. In der Rechnung kann auch eine individuelle Garantiefrist für eine bestimmte Ware angegeben werden.
Die Garantiefrist für Waren, die von juristischen Personen gekauft werden, beträgt 1 Jahr, sofern in der Rechnung, im Vertrag oder in der Beschreibung der konkreten Ware nichts anderes angegeben ist.
Eine Garantiereparatur wird während der Garantiefrist kostenlos durchgeführt, wenn der Fehler als Herstellungsfehler anerkannt wird und nicht durch unsachgemäße Nutzung, Eingriff, Beschädigung, Umprogrammierung, Verwendung ungeeigneter Komponenten oder sonstige Handlungen des Käufers verursacht wurde.
1.1. Ein Verbraucher — eine natürliche Person, die eine Ware außerhalb ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit kauft — hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und nach dem in der Republik Lettland geltenden Verfahren vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
1.2. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher dem Verkäufer eine eindeutige schriftliche Widerrufserklärung per E-Mail an hidplanet.lv@gmail.com oder auf andere Weise übermitteln, die den Nachweis einer solchen Erklärung ermöglicht.
1.3. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, den Grund für den Widerruf des Fernabsatzvertrags anzugeben.
1.4. Der Verbraucher ist während der Widerrufsfrist für die Erhaltung der Ware verantwortlich. Dem Käufer wird empfohlen, die Originalverpackung, Zubehörteile, Schutzelemente und den vollständigen Lieferumfang aufzubewahren.
1.5. Der Verbraucher darf die Ware nur in dem Umfang prüfen und testen, der erforderlich ist, um deren Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Ware kann zu einer Wertminderung der Ware und zu einer anteiligen Kürzung des Erstattungsbetrags führen.
1.6. Zur Abstimmung der Rückgabe kann der Käufer den Verkäufer per E-Mail an hidplanet.lv@gmail.com oder telefonisch unter +371 220 10 400 kontaktieren.
1.7. Die Ware ist an den Paketautomaten Omniva Rīgas Dammes tirgus (9533) zurückzusenden, sofern nicht vorab mit dem Verkäufer eine andere Rücksendemethode vereinbart wurde. Befindet sich der Käufer außerhalb Lettlands oder kann die Sendung nicht an den angegebenen Paketautomaten aufgeben, müssen die Rücksendemethode und die Rücksendeadresse vorab per E-Mail mit dem Verkäufer unter hidplanet.lv@gmail.com abgestimmt werden.
2.1. Wenn die Ware einen Herstellungsfehler aufweist oder der Käufer der Ansicht ist, dass die Ware nicht den Vertragsbedingungen entspricht, kann der Käufer Ansprüche nach den Rechtsvorschriften der Republik Lettland geltend machen.
2.2. Zur Prüfung der Reklamation muss der Käufer eine verständliche Beschreibung des Problems, die Bestellnummer, Informationen zur Ware, die Umstände der Feststellung des Problems sowie gegebenenfalls Fotos, Videos, Fehlermeldungen oder andere Materialien vorlegen, die eine objektive Bewertung der Situation ermöglichen.
2.3. Die Aussage des Käufers, dass die Ware „nicht funktioniert“, „nicht passt“, „die erwartete Funktion nicht ausführt“ oder „mit einem bestimmten Fahrzeug/Gerät nicht funktioniert“, bedeutet nicht automatisch, dass die Ware defekt ist oder nicht der Beschreibung entspricht.
2.4. Wenn das angegebene Problem eine Prüfung der Ware erfordert, ist der Verkäufer berechtigt, die Rückgabe der Ware zur technischen Prüfung zu verlangen. Bis zum Erhalt der Ware und der Durchführung der Prüfung ist der Verkäufer nicht verpflichtet, das Vorliegen eines Herstellungsfehlers oder einer Vertragswidrigkeit anzuerkennen.
2.5. Die Prüfung erfolgt in Bezug auf die Ware selbst als technisches Gerät: Vollständigkeit, äußerer Zustand, Vorhandensein von Schäden, Erkennung durch einen Computer oder ein anderes Gerät, Kommunikation mit Software, Reaktion auf Anschluss und sonstige Anzeichen der Funktionsfähigkeit.
2.6. Die Prüfung der Ware durch den Verkäufer ist keine vollständige Diagnose des Fahrzeugs, der Ausrüstung, des Computers, der Softwareumgebung oder eines anderen Systems des Käufers.
2.7. Wenn kein Fehler der Ware selbst festgestellt wird und das angegebene Problem mit einem bestimmten Fahrzeug, einem nicht unterstützten Steuergerät, einer Softwaredatenbank, einem Protokoll, Computereinstellungen, Treiberinstallation, Software oder unsachgemäßer Nutzung der Ware zusammenhängt, gilt eine solche Situation nicht als nachgewiesener Herstellungsfehler.
3.1. Die zurückgegebene Ware muss dem Verkäufer mit allen Bestandteilen, Zubehörteilen, Kabeln, Adaptern, Datenträgern, Anleitungen, Verpackungselementen und sonstigen beim Kauf erhaltenen Bestandteilen des Lieferumfangs übergeben werden.
3.2. Wenn die Ware unvollständig, beschädigt, mit Spuren aktiver Nutzung, beschädigten Kontakten, Anzeichen von Öffnung, Eingriff, Umprogrammierung oder sonstigen wertmindernden Anzeichen zurückgegeben wird, ist der Verkäufer berechtigt, den Erstattungsbetrag anteilig entsprechend der Wertminderung der Ware zu reduzieren.
3.3. Wenn die Ware nach der Rückgabe nicht mehr als neu verkauft werden kann, kann der Erstattungsbetrag auf den Marktwert der Ware reduziert werden, unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrades, Zustands, der Vollständigkeit und der Möglichkeit des Weiterverkaufs.
3.4. Das Fehlen der Originalverpackung allein nimmt dem Verbraucher nicht das Widerrufsrecht, sofern dieses Recht anwendbar ist. Eine beschädigte Verpackung, Verlust des Warenbildes, fehlende Schutzelemente oder andere Umstände, die den Wert der Ware mindern, können jedoch bei der Festlegung des Erstattungsbetrags berücksichtigt werden.
3.5. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung der Ware bei der Rücksendung an den Verkäufer verantwortlich. Wird die Ware während der Rücksendung aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt, wird dies bei der Bewertung des Zustands der Ware berücksichtigt.
4.1. Die Rückerstattung erfolgt nach Erhalt der Widerrufserklärung durch den Verkäufer sowie nach Erhalt der Ware zurück oder nach Vorlage eines Nachweises durch den Käufer über die Absendung der Ware an den Verkäufer, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
4.2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückerstattung zurückzuhalten, bis die Ware zurückerhalten wurde oder bis ein Nachweis über die Absendung der Ware an den Verkäufer vorliegt.
4.3. Die Rückerstattung erfolgt mit derselben Zahlungsmethode, die der Käufer für die Bestellung verwendet hat, sofern der Käufer nicht ausdrücklich einer anderen Rückerstattungsmethode zugestimmt hat.
4.4. Wird die Ware auf Initiative des Käufers zurückgegeben, trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung der Ware an den Verkäufer, sofern mit dem Verkäufer nichts anderes gesondert vereinbart wurde.
4.5. Die Kosten der Lieferung der Ware an den Käufer und der anschließenden Rücksendung der Ware an den Verkäufer werden nicht erstattet, da die Lieferleistung vom Transportunternehmen erbracht wurde.
4.6. Wenn die Ware unvollständig, beschädigt, mit Spuren aktiver Nutzung, Eingriff, Umprogrammierung, beschädigter Verpackung oder anderen wertmindernden Umständen zurückgegeben wird, ist der Verkäufer berechtigt, den Erstattungsbetrag anteilig entsprechend der Wertminderung der Ware zu reduzieren.
4.7. Wenn der Käufer einen Herstellungsfehler oder eine Vertragswidrigkeit der Ware geltend macht, wird die Entscheidung über Rückerstattung, Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Ablehnung des Anspruchs nach Prüfung der Reklamation und, falls erforderlich, nach Prüfung der Ware getroffen.
5.1. Die vom Verkäufer verkauften Waren, einschließlich Diagnosegeräte, elektronische Module, aktive Abgassysteme, Autozubehör und andere technisch komplexe Geräte, erfordern korrekten Anschluss, Einhaltung der Anleitung, Verwendung kompatibler Komponenten und Verständnis der technischen Einschränkungen des konkreten Fahrzeugs, Geräts oder Systems.
5.2. Ein Diagnosegerät ist ein technisches Werkzeug zum Anschluss an unterstützte elektronische Fahrzeugsysteme und zur Arbeit mit unterstützten Steuergeräten. Es ist keine Garantie dafür, dass bei jedem Fahrzeug, jeder Ausstattung, jedem Steuergerät und jeder Softwareversion jede Funktion verfügbar ist.
5.3. Die tatsächliche Verfügbarkeit von Funktionen hängt vom Fahrzeugmodell, Baujahr, der Ausstattung, dem eingebauten ECU, der Steuergeräteversion, dem Kommunikationsprotokoll, dem Zustand der elektronischen Konfiguration des Fahrzeugs, früheren Reparaturen, ersetzten Modulen, dem Zustand der Verkabelung und den Möglichkeiten der verwendeten Software ab.
5.4. Der Hinweis in der Produktbeschreibung auf die Möglichkeit der Diagnose einer bestimmten Marke, Fahrzeuggruppe oder eines bestimmten Systemtyps bedeutet keine garantierte Unterstützung jedes einzelnen Fahrzeugs, jedes Baujahrs, jeder Ausstattung, jedes Steuergeräts und jeder Funktion.
5.5. In einzelnen Fällen kann die Diagnose nicht wegen eines Defekts des Diagnosegeräts, sondern aufgrund besonderer Merkmale des konkreten Fahrzeugs eingeschränkt oder unmöglich sein: zuvor ersetzte oder falsch codierte Steuergeräte, Änderungen an der Verkabelung, Fehler im CAN/LIN/K-Line/DoIP-Netzwerk, fehlende VIN in einzelnen Modulen, abweichende ECU-Version, nicht unterstütztes Protokoll, geänderte Fahrzeugkonfiguration oder fehlende Unterstützung einer bestimmten Funktion in der verwendeten Software.
5.6. Automatische Fahrzeugerkennung, automatisches Auslesen der VIN, automatische Auswahl des Modells oder Steuergeräts sind nicht für jedes Fahrzeug garantierte Funktionen. Viele Diagnoseprogramme, einschließlich professioneller Service-Diagnosesysteme, sehen die Möglichkeit der manuellen Eingabe der VIN, der manuellen Auswahl des Fahrzeugmodells, des Steuergeräts oder des Protokolls vor.
5.7. Die Notwendigkeit der manuellen Eingabe der VIN, der manuellen Auswahl des Fahrzeugmodells, Steuergeräts oder Protokolls ist für sich genommen kein Herstellungsfehler der Ware.
5.8. Wenn am Fahrzeug zuvor elektronische Reparaturen durchgeführt wurden, Steuergeräte ersetzt oder umprogrammiert wurden, Arbeiten an BSI/BSM/ECU durchgeführt wurden, die Fahrzeugkonfiguration geändert wurde oder Module aus einer anderen Fahrzeugversion installiert wurden, kann die Diagnosesoftware das Fahrzeug unvollständig erkennen, die VIN nicht automatisch auslesen, mehrere ECU-Varianten anbieten oder einzelne Funktionen nicht unterstützen.
5.9. Fehlende Unterstützung eines bestimmten Fahrzeugs, einzelnen Steuergeräts, Protokolls oder einer bestimmten Funktion in der verwendeten Software ist für sich genommen kein Nachweis eines Herstellungsfehlers des Diagnosegeräts.
5.10. Wenn das Diagnosegerät vom Computer erkannt wird, von der Software erkannt wird, eine Verbindung zum Fahrzeug herstellt oder grundlegende Schnittstellenfunktionen ausführt, aber nicht mit einem bestimmten Steuergerät, einer bestimmten Funktion oder dem konkreten Fahrzeug des Käufers funktioniert, erfordert eine solche Situation eine Bewertung der Kompatibilität des konkreten Fahrzeugs, ECU und der Software und beweist für sich genommen nicht, dass das Diagnosegerät defekt ist.
6.1. Wenn zusammen mit dem Diagnosegerät Software, Treiber, Anleitungen, Links, elektronische Materialien oder sonstige Begleitdateien bereitgestellt werden, werden diese als Hilfsmaterialien für Anschluss, Prüfung und Nutzung des Diagnosegeräts bereitgestellt, sofern in der Beschreibung der konkreten Ware nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
6.2. Hauptware ist das in der Bestellung angegebene Diagnosegerät, der Adapter, die Schnittstelle, das Kabel, das elektronische Modul oder eine andere materielle Ware. Eine separate kostenpflichtige Softwarelizenz wird nicht verkauft, sofern dies nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung, Rechnung oder im Vertrag angegeben ist.
6.3. Einschränkungen einer bestimmten Softwareversion, fehlende Unterstützung eines bestimmten Fahrzeugs, Steuergeräts, Protokolls, einer Funktion, automatischer Fahrzeugerkennung oder automatischen VIN-Auslesens beweisen für sich genommen keinen Herstellungsfehler des Diagnosegeräts.
6.4. Vor dem Kauf eines Diagnosegeräts muss der Käufer seine technischen Kenntnisse und Möglichkeiten zur Installation von Software, Treibern, zur Konfiguration eines Computers und zur weiteren Nutzung von Diagnoseausrüstung selbst einschätzen. Wenn der Käufer nicht über ausreichende Erfahrung verfügt, muss er die Notwendigkeit berücksichtigen, sich an einen kompetenten Spezialisten zu wenden.
6.5. Der Käufer stellt selbst einen kompatiblen Computer, ein Betriebssystem, Administratorrechte, korrekte Treiberinstallation, funktionsfähige USB/COM-Ports, Netzwerkeinstellungen, gegebenenfalls eine virtuelle Maschine und andere Parameter der Arbeitsumgebung sicher, die für die Nutzung des Diagnosegeräts erforderlich sind.
6.6. Die Unfähigkeit des Käufers, Software, Treiber, Computer, COM-Port, virtuelle Maschine, Netzwerkverbindung oder andere Parameter der Arbeitsumgebung selbst zu installieren oder einzurichten, stellt keinen Herstellungsfehler des Diagnosegeräts dar.
6.7. Der Verkäufer bietet keine Installation von Software, Konfiguration des Computers des Käufers, Software-Updates, Schulung im Umgang mit Diagnoseprogrammen, Codierung, Programmierung, Fahrzeugreparatur oder Diagnose des Fahrzeugs des Käufers an.
6.8. Eine kurze Beratung zum Anschluss des Geräts, zur Installation von Treibern oder zur Erstinbetriebnahme kann vom Verkäufer freiwillig und in angemessenem Umfang geleistet werden, um dem Käufer zu helfen, sicherzustellen, dass das Gerät erkannt wird und als Diagnoseinterface verwendet werden kann.
6.9. Eine solche Beratung ist keine Softwareinstallationsleistung, keine Konfiguration des Computers des Käufers, keine Diagnoseschulung, keine Programmierung, Codierung, Fahrzeugreparatur oder Garantie dafür, dass eine bestimmte Funktion an einem bestimmten Fahrzeug ausgeführt wird.
6.10. Nach Erhalt eines funktionsfähigen Diagnosegeräts nutzt der Käufer dieses selbstständig entsprechend seinem Zweck, wählt die erforderlichen Funktionen, Software, das Fahrzeug, das Steuergerät und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der durchgeführten Diagnosehandlungen.
6.11. Die Nutzung von Drittsoftware, die nicht zum Lieferumfang der Ware gehört, erfolgt durch den Käufer selbstständig und auf eigene Verantwortung. Der Verkäufer haftet nicht für Funktion, Installation, Kompatibilität, Rechtmäßigkeit der Nutzung, Einstellungen oder Folgen der Nutzung von Drittsoftware, wenn diese nicht vom Verkäufer als Bestandteil der konkreten Ware geliefert wurde.
7.1. Bestimmte Diagnosegeräte, einschließlich ThinkDiag, Launch EasyDiag und ähnlicher Geräte, können versiegelt geliefert werden und eine individuelle Lizenz, ein Abonnement, ein Softwarepaket, Zugang zu Fahrzeugmarken oder sonstigen digitalen Zugang enthalten, der vom Käufer über eine App, ein Konto, die Seriennummer des Geräts oder eine andere individuelle Kennung aktiviert wird.
7.2. Vor der Aktivierung kann ein solches Gerät als neue Ware angesehen werden, wenn es nicht benutzt wurde, nicht über das für eine normale Prüfung erforderliche Maß hinaus ausgepackt wurde und vollständigen Lieferumfang, Verpackung und Warenbild behalten hat.
7.3. Nach Aktivierung der Lizenz, des Abonnements, Softwarepakets, der Fahrzeugmarke, App oder Bindung des Geräts an das Konto des Käufers, ein Mobilgerät, die Seriennummer oder eine andere individuelle Kennung kann die Ware den Zustand einer neuen Ware und die Möglichkeit des Weiterverkaufs als neu verlieren.
7.4. Wenn die aktivierte Lizenz, das Abonnement, die Fahrzeugmarke, das Softwarepaket oder ein sonstiger digitaler Zugang mit dem Konto des Käufers, dem Mobilgerät, der Seriennummer des konkreten Diagnosegeräts oder einer anderen individuellen Kennung verbunden bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, den Wert einer solchen Lizenz, eines solchen Abonnements oder digitalen Zugangs bei der Festlegung des Erstattungsbetrags zu berücksichtigen.
7.5. Wenn das Diagnosegerät nach der Aktivierung nicht mehr als neue Ware an einen anderen Käufer weitergegeben werden kann, nicht erneut aktiviert werden kann, nicht vom Konto des Käufers getrennt werden kann oder ein neuer Käufer die Lizenz, das Abonnement oder den digitalen Zugang nicht vollständig nutzen kann, ist der Verkäufer berechtigt, den Anspruch auf Rückerstattung in Bezug auf die aktivierte Lizenz/den digitalen Zugang abzulehnen oder den Erstattungsbetrag anteilig entsprechend der Wertminderung der Ware zu reduzieren.
7.6. Vor der Aktivierung solcher Geräte muss der Käufer berücksichtigen, dass die Aktivierung einer Lizenz, die Registrierung des Geräts in einer App oder die Bindung an ein Konto unumkehrbar sein oder die weitere Nutzung der Ware durch eine andere Person einschränken kann.
7.7. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Aktivierung selbst zu vergewissern, dass das Gerät, die gewählte Fahrzeugmarke, die Lizenz, App, das Softwarepaket und die Abonnementbedingungen seinen Aufgaben entsprechen.
7.8. Wenn der Käufer eine individuelle Lizenz, ein Abonnement oder digitalen Zugang aktiviert hat und anschließend die Rückgabe der Ware verlangt, weil das Gerät ihm nicht passt, nicht gefällt, die gewünschte Funktion nicht unterstützt oder seinen Erwartungen nicht entspricht, kann diese Aktivierung vom Verkäufer bei der Bewertung des Zustands der Ware, ihres Marktwerts und des Erstattungsbetrags berücksichtigt werden.
8.1. Schäden oder Veränderungen der Ware, die durch unsachgemäße Nutzung, Umprogrammierung, Öffnung, Eingriff in die Konstruktion, Verwendung ungeeigneter Komponenten, unvorsichtigen Anschluss, Beschädigung von Kontakten, Kurzschluss, Verwendung einer ungeeigneten Stromquelle oder sonstige Handlungen des Käufers entstanden sind, gelten nicht als Herstellungsfehler.
8.2. Solche Umstände können einen Grund für die Ablehnung der Garantieabwicklung, die Ablehnung eines Anspruchs wegen Herstellungsfehlers oder die Kürzung des Erstattungsbetrags in gesetzlich vorgesehenen Fällen darstellen.
8.3. Der Käufer darf Umprogrammierung, Änderung der Firmware, Aktualisierung, Modifikation oder Nutzung alternativer Software nur auf eigenes Risiko vornehmen, sofern solche Handlungen nicht vom Hersteller oder in der Beschreibung der konkreten Ware als empfohlene Nutzungsweise vorgesehen sind.
8.4. Wenn die Ware Anzeichen von Öffnung, Gehäuseschäden, beschädigten Kontakten, Lötspuren, Feuchtigkeitsspuren, mechanischen Schäden, Überhitzung, Kurzschluss oder sonstigen Eingriffen aufweist, ist der Verkäufer berechtigt, die Garantieabwicklung abzulehnen, wenn solche Umstände die Funktionsfähigkeit der Ware beeinflusst haben könnten.
9.1. Diagnosegeräte, die zur Erlangung zusätzlicher Funktionalität umprogrammiert wurden, werden vom Käufer auf eigenes Risiko verwendet, sofern solche Handlungen nicht vom Hersteller oder in der Beschreibung der konkreten Ware als zulässig vorgesehen sind.
9.2. Diagnosegeräte mit Anzeichen von Öffnung, beschädigten Kontakten, beschädigten Steckverbindern, Spuren unvorsichtigen Anschlusses, mechanischen Schäden oder Eingriffsspuren können von der Garantieabwicklung ausgeschlossen werden, wenn der Fehler mit solchen Handlungen zusammenhängt.
9.3. Bei Delphi-Diagnosegeräten und ähnlichen Geräten können einzelne Zusatzfunktionen, beispielsweise das Lesen oder Schreiben von Echtzeitparametern auf eine Micro-SD-Speicherkarte, von der verwendeten Speicherkarte, deren Kapazität, Geschwindigkeit, Dateisystem und Kompatibilität mit der konkreten Geräte- oder Softwareversion abhängen. Die Nichtfunktion einer solchen Zusatzfunktion bedeutet für sich genommen keinen Herstellungsfehler des Hauptgeräts, wenn die Hauptfunktionen Diagnose, Fehlerauslesen und Fehlerlöschen funktionieren.
9.4. Die Unfähigkeit des Käufers, Software, Treiber, Computer oder Arbeitsumgebung einzurichten, ist kein Herstellungsfehler des Diagnosegeräts. Der Verkäufer verkauft das Gerät, nicht eine Softwareinstallations-, Computerkonfigurations- oder Schulungsdienstleistung.
9.5. Kunststoffteile des Exterieurs, Innenraumverkleidungen, Schlüsselgehäuse, Befestigungen, Zierblenden und ähnliche Waren unterliegen nicht der Garantieabwicklung, wenn Schäden durch unsachkundige Installation, falsche Montage, übermäßige Kraft, Zuschneiden, Erhitzen, Verformung, Verwendung ungeeigneter Werkzeuge oder sonstige Handlungen des Käufers entstanden sind.
9.6. Elektronische Innenbeleuchtungskomponenten, Xenonlampen, LED-Lampen, Zündgeräte, Kabel, Steckverbinder und ähnliche Waren unterliegen nicht der Garantieabwicklung, wenn der Fehler durch unprofessionelle Installation, falsche Polarität, Kurzschluss, Feuchtigkeit, Überhitzung, beschädigte Verkabelung oder Verwendung in einem ungeeigneten elektrischen System entstanden ist.
9.7. Endrohrblenden und andere äußere dekorative Elemente können durch Winterstraßenreagenzien, Salz, aggressive Chemikalien, hohe Temperatur, mechanische Einwirkung oder unsachgemäße Pflege beschädigt werden oder ihr Aussehen verändern. Solche Veränderungen sind nicht immer ein Herstellungsfehler der Ware.
10.1. Die Garantie gilt nicht für den Soundgenerator, Steuergeräte, Verkabelung, Halterungen und andere Elemente des Thunder-Sets, wenn Schäden durch unsachgemäße Installation, falschen Anschluss, mechanische Beschädigung, Öffnung, Schweißen, Eindringen von Feuchtigkeit, Schmutz, Kurzschluss oder Verletzung der Anleitung entstanden sind.
10.2. Das Gehäuse des Soundgenerators darf keine mechanischen Schäden, Öffnungsspuren, Verformungen oder Schweißspuren aufweisen, wenn solche Handlungen die Konstruktion beschädigt oder den Feuchtigkeitsschutz des Geräts beeinträchtigt haben.
10.3. Das Zerlegen des Gehäuses des Soundgenerators, die Verletzung des werkseitigen Feuchtigkeitsschutzes oder ein Eingriff in die interne Konstruktion ist ein Grund für die Ablehnung der Garantieabwicklung, wenn der Fehler mit einem solchen Eingriff zusammenhängen kann.
10.4. Die Installation des Soundgenerators mit dem Auslass nach oben, nach vorne oder in einer Position, in der sich Wasser, Schmutz, Straßenablagerungen oder Reagenzien im Gehäuse ansammeln, kann zu Lautsprecherschäden, Klangverzerrungen und irreversiblen Verformungen führen. Solche Schäden gelten nicht als Herstellungsfehler.
10.5. Elektronische Thunder-Steuergeräte unterliegen nicht der Garantieabwicklung, wenn Anzeichen von Öffnung, Feuchtigkeit, Kurzschluss, Schäden am Gehäuse, an Steckverbindern, Verkabelung oder nicht standardmäßigem Anschluss vorhanden sind.
10.6. Beschädigung der Originalkabel des Sets, falscher Anschluss, Kurzschluss von Kabeln, Verwendung ungeeigneter Stromversorgung oder Eingriff in den elektrischen Stromkreis des Fahrzeugs können einen Grund für die Ablehnung der Garantieabwicklung darstellen.
11.1. Wenn der Käufer eine mögliche Funktionsstörung, einen Herstellungsfehler oder eine Vertragswidrigkeit der Ware geltend macht, ist der Verkäufer berechtigt, die Übergabe der Ware zur Prüfung zu verlangen.
11.2. Die Prüfung wird innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware durch den Verkäufer und in dem Umfang durchgeführt, der zur Bewertung des angegebenen Problems erforderlich ist.
11.3. Im Rahmen der Prüfung kann der Verkäufer die Vollständigkeit der Ware, den äußeren Zustand, das Vorhandensein von Schäden, Gebrauchsspuren, Öffnungsspuren, den Zustand von Kontakten, Kabeln und Steckverbindern, die Erkennung des Geräts durch einen Computer oder ein anderes Gerät, die Kommunikation mit Software und andere Anzeichen der Funktionsfähigkeit bewerten.
11.4. Die Prüfung eines Diagnosegeräts durch den Verkäufer ist keine Diagnose des Fahrzeugs des Käufers, keine Prüfung aller Funktionen eines konkreten Fahrzeugs, aller Steuergeräte, Protokolle, Konfigurationen oder Softwaremöglichkeiten.
11.5. Wenn die Prüfung keinen Fehler des Geräts selbst ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, den Anspruch wegen Herstellungsfehlers oder Vertragswidrigkeit der Ware abzulehnen, wenn das angegebene Problem mit einem bestimmten Fahrzeug, Software, der Arbeitsumgebung des Käufers, einer nicht unterstützten Funktion, einem nicht unterstützten Steuergerät oder unsachgemäßer Nutzung der Ware zusammenhängt.
11.6. Wenn die Prüfung das Vorliegen eines Herstellungsfehlers bestätigt, prüft der Verkäufer die Frage der Reparatur, des Ersatzes, der Preisminderung, der Rückerstattung oder einer anderen Lösung gemäß den Rechtsvorschriften.
12.1. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Kalendertagen gilt nur für Verbraucher — natürliche Personen, die Waren außerhalb ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit kaufen. Diese Bestimmungen gelten nicht für juristische Personen.
12.2. Gegenüber juristischen Personen gelten die Vorschriften des lettischen Zivilrechts und die Bedingungen des abgeschlossenen Kaufvertrags.
12.3. Die Garantiefrist für Waren, die von juristischen Personen gekauft werden, beträgt 1 Jahr ab Übergabe der Ware, sofern in der Rechnung, im Vertrag oder in der Beschreibung der konkreten Ware nichts anderes angegeben ist.
12.4. Eine juristische Person ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt hinsichtlich Menge, Vollständigkeit und äußerem Zustand zu prüfen. Reklamationen wegen sichtbarer Mängel werden nur akzeptiert, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware gemeldet werden.
12.5. Bei Feststellung versteckter Mängel ist die juristische Person verpflichtet, den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Entdeckung zu informieren.
12.6. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste einer juristischen Person im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Datenverlust, Kosten für Installation oder Demontage von Ausrüstung, Diagnosekosten, Fahrzeugreparatur, Ausfallzeiten von Ausrüstung oder sonstigen indirekten Schäden.
12.7. Die Haftung des Verkäufers gegenüber einer juristischen Person ist in jedem Fall auf den Wert der gekauften Ware beschränkt.
12.8. Eingriff in die Konstruktion der Ware, Umprogrammierung, Öffnen des Gehäuses, Verletzung von Siegeln, Verwendung ungeeigneter Komponenten oder Verstoß gegen Bedienungsanleitungen befreit den Verkäufer von Garantieverpflichtungen, wenn der Fehler mit solchen Handlungen zusammenhängt.
13.1. Bei Auswahl der Liefermethode „Selbstabholung“ wird die bezahlte Ware 30 Kalendertage ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung des Käufers über die Bereitstellung der Ware kostenlos gelagert.
13.2. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der angegebenen Frist nicht abgeholt hat, sendet der Verkäufer dem Käufer eine elektronische schriftliche Mitteilung mit Angabe einer zusätzlichen Frist zur Abholung der Ware.
13.3. Nach Ablauf der ursprünglichen Lagerfrist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen, die den tatsächlichen Kosten der Lagerung der Ware entspricht.
13.4. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der zusätzlichen Frist nicht abholt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag einseitig zu beenden und dem Käufer den gezahlten Betrag abzüglich dokumentierter Kosten, einschließlich Lager- und Verwaltungskosten, zu erstatten.
14.1. Wenn der Käufer die versandte Ware innerhalb der vom Lieferdienst festgelegten Frist nicht erhält und die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt wird, informiert der Verkäufer den Käufer über die Rücksendung der Ware.
14.2. Ab dem Zeitpunkt der Rücksendung der Ware an den Verkäufer wird die Ware 20 Kalendertage kostenlos gelagert.
14.3. Nach Ablauf der angegebenen Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen, die den tatsächlichen Kosten entspricht.
14.4. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der zusätzlichen Frist nicht abholt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag zu beenden und den gezahlten Betrag abzüglich tatsächlicher Kosten, einschließlich Lieferkosten, Rücksendekosten, Lager- und Verwaltungskosten, zu erstatten.
15.1. Der Online-Shop Hidplanet.lv ist eine Fernabsatzplattform, auf der der Käufer die Bestellung selbstständig auf Grundlage der auf der Website veröffentlichten Informationen zur Ware auswählt und aufgibt.
15.2. Produktbeschreibungen, technische Eigenschaften, Lieferumfang, Nutzungsbedingungen und sonstige wesentliche Informationen werden auf der Website in dem Umfang veröffentlicht, der für eine Kaufentscheidung erforderlich ist.
15.3. Vor Aufgabe der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, sich mit der Produktbeschreibung, dem Zweck, dem Lieferumfang, den Nutzungsbedingungen und Einschränkungen vertraut zu machen.
15.4. Mündliche Beratungen per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle haben informativen Charakter und ersetzen nicht die selbstständige Kenntnisnahme des Käufers von der Produktbeschreibung, Anleitung und den Nutzungsbedingungen.
15.5. Kurze Beratungen des Verkäufers zum Anschluss, zur Erstinbetriebnahme, zu Treibern oder zur grundlegenden Geräteprüfung können freiwillig und in angemessenem Umfang erbracht werden.
15.6. Solche Beratungen stellen keine Verpflichtung des Verkäufers dar, Software zu installieren, den Computer des Käufers zu konfigurieren, den Umgang mit Diagnoseprogrammen zu schulen, ein Fahrzeug zu diagnostizieren, Codierung, Programmierung, Fahrzeugreparatur durchzuführen oder ein bestimmtes Ergebnis an einem bestimmten Fahrzeug zu erreichen.
15.7. Der Verkäufer haftet nicht für die Wahl der Ware durch den Käufer, wenn der Käufer sich nicht mit den auf der Website veröffentlichten Informationen vertraut gemacht hat, die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet hat, Funktionen erwartet hat, die nicht als garantiert unterstützt angegeben wurden, oder die Ware mit einem nicht unterstützten Fahrzeug, Gerät, Software oder Arbeitsumgebung verwendet hat.
15.8. Wenn der Käufer Softwareinstallation, Computerkonfiguration, Diagnoseschulung, Auswahl von Funktionen, Codierung, Programmierung, Fahrzeugreparatur oder professionelle Arbeit an einem bestimmten Fahrzeug benötigt, muss sich der Käufer selbstständig an einen entsprechenden Spezialisten oder eine Werkstatt wenden.